Fragen und Antworten.
Häufig gestellte Fragen.
Schnell und bequem umziehen? Das denken sich jährlich rund 2 Millionen Haushalte in Deutschland. Die meisten greifen dann auf die Unterstützung eines Umzugsunternehmens zurück, die mit Hilfe tatkräftiger und routinierter Mitarbeiter den Umzug reibungslos über die Bühne bringen.
Bei der Wahl des Umzugsunternehmens sollten Sie darauf achten, eine Firma aus der Region zu beauftragen, da Sie bei Wünschen oder Reklamationen den Ansprechpartner direkt in der Nähe haben. Das erspart nicht nur Stress, sondern garantiert Ihnen auf Wunsch auch eine sachgemäße De- und Montage ihrer Möbel, sowie die Installation von Elektro- und Wasseranschlüssen durch geschultes Personal.
Ein seriöses Umzugsunternehmen erkennen Sie in der Regel am AMÖ-Bundesverband Möbelspedition – Zeichen in Form eines Kängurus. Anbieter mit diesem Logo verpflichten sich qualifizierte und vertrauensvolle Dienstleistungen anzubieten. In diesem Verband befinden sich 18 regionale Mitgliedsverbände mit rund 1000 Möbelspeditionen. Die Mitgliedsunternehmen werden jährlich durch die SVG überprüft und zertifiziert.
Eine pauschale Aussage über die Kosten eines Umzuges (z.B. anhand der Wohnungsgröße) zu treffen ist nicht möglich. Jeder Umzug ist individuell und einmalig in seinem Leistungsumfang und seiner Durchführung.
Für die Preisberechnung spielen neben dem Gesamtvolumen und den Kilometern zwischen Auszugs- und Einzugsort auch die zusätzlich Leistungen (wie z.B. Packen, Möbelmontagen, Halteverbotszone, Stockwerk, usw.) eine wichtige Rolle. Diese Leistungen sollten auch in einem schriftlichen und aussagefähigen Angebot mit der Möbelspedition vereinbart werden.
Natürlich bieten wir Ihnen als seriöser Fachbetrieb eine kostenlose Besichtigung ihres Umzugsgutes an, sodass für Sie ein individueller Kostenvoranschlag erstellt werden kann. Dafür kommt ein Umzugsberater zu Ihnen nach Hause und notiert sich die zu transportierenden Güter und organisiert auf Wunsch auch die Einlagerung bzw. Entsorgung alter Möbelstücke.
Auch können Sie online auf unserer Internetseite unter „Angebot einholen“ einen unentgeltlichen Kostenvoranschlag anfordern. Im Kostenvoranschlag sind dann die möglichst konkrete Schätzung des Volumens ihres Umzugsgutes, Kosten für Verpackungsmaterial und handwerkliche Leistungen (z.B. Installation der Waschmaschine), Transportkosten und die Be- und Entladekosten enthalten.
Um unerwünschte Nebenkosten zu vermeiden, sollten Sie den Umzugsberater bereits bei der Besichtigung über die Eigenschaften der neuen Wohnung (liegt z.B. im 4 Stock ohne Aufzug, keine Parkmöglichkeit, usw.) informieren.
Wir haften für Schäden und Verluste gemäß den gesetzlichen Beförderungsbedingungen. Zwar können wir als langjähriges Umzugsunternehmen aus einem reichen Erfahrungsschatz schöpfen, manchmal sind Unfälle oder Schäden allerdings nicht zu vermeiden. Natürlich behandeln unsere Fachkräfte Ihre Gegenstände mit großer Sorgfalt.
Bei Schäden die nicht im Haftungsbereich des Möbelspediteurs liegen haftet die Spedition nicht. Solche Fälle wären z.B. ein Unfall des Transportmittels oder Elementarereignisse wie Hagel- oder Feuchtigkeitsschäden. Genauere Informationen entnehmen Sie bitte den "Haftungsinformationen" oder kontaktieren Ihren Umzugsberater.
Um Schäden auch außerhalb unseres Haftungsbereiches ersetzt zu bekommen gibt es die Möglichkeit eine zusätzliche Transportversicherung abzuschließen. Die Versicherung beginnt mit der Annahme des Umzugsgutes und endet, je nach Vereinbarung, bei der Auslieferung bzw. Montage des selbigen.
Der zu veranschlagende Versicherungswert sollte den gesamten Wert des Umzugsgutes (Zeit- oder Neuwert) erfassen um bei einem Verlust diesen wieder ersetzen zu können. Für weitere Informationen rund um das Thema Versicherung steht Ihnen unser Fachpersonal gerne zur Verfügung.
Bei einem Umzug muss man immer unterscheiden, ob dieser beruflich veranlasst ist, oder aus privaten Gründen geschieht. Ein Wohnortwechsel gilt dann als beruflich veranlasst, wenn durch ihn die Entfernung von Wohnstätte und Arbeitsplatz täglich um mehr als eine Stunde verkürzt wird oder vom Betrieb veranlasst wird.
Des Weiteren zählen hierzu Zweitwohnsitze, die aus beruflichen Gründen bezogen oder aufgegeben werden und bei der erstmaligen Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit, einer Versetzung oder eines Arbeitgeberwechsels. In diesen Fällen können viele Kosten steuerlich geltend gemacht werden.
Im Einkommenssteuergesetz heißt es: Umzugskosten sind Betriebsausgaben, wenn der Umzug betrieblich veranlasst ist. Darüber hinaus kann das Unternehmen die als Werbungkosten steuerlich abzugsfähigen beruflich veranlassten Umzugsaufwendungen eines Arbeitnehmers steuer- und sozialversicherungsfrei erstatten (§3 Nr.13, §3 Nr. 16 EStG). Unter diese Kosten können u. a. fallen: Reisekosten, Beförderungskosten, Mietentschädigung, Maklergebühren, sonstige Umzugskosten (Kosten für die Umzugsspedition).
Ist der Umzug nicht betrieblich bedingt, können auch keine Werbungskosten geltend gemacht werden. Bei Privatumzügen können nur „haushaltsnahe Dienstleistungen“ steuerlich geltend gemacht werden.